Kanton St. Gallen will 1,8 Mio. Franken von Immobilienbetrüger

Im aktuellen Amtsblatt findet sich ein Zahlungsbefehl in der Höhe von 1,79 Mio. Franken. Gläubiger ist der Kanton St. Gallen, Schuldner ein Mann, der wegen Immobilienbetrugs bis August in der Strafanstalt Gmünden eine Strafe absass, danach aber türmte.

hammer-1537123_640Grundlage für die ungewöhnlich hohe Forderung sind mehrere Gerichtsurteile. Das St. Galler Kantonsgericht hatte im Januar 2015 eine Ersatzforderung von 1,7 Mio. Franken festgelegt. Kleinere Beträge stammen aus einem Verfahren am Kreisgericht Wil sowie aus einem Urteil, das 2013 wiederum das Kantonsgericht gefällt hat.

Unter dem Strich ergibt sich daraus eine Forderung von 1’796’949 Franken, nebst Zins zu 5 Prozent seit Oktober 2016. Dieses Geld versucht der Kanton St. Gallen nun über ein Betreibungsverfahren und via Amtsblatt einzutreiben. Das Problem: Der Schuldner ist flüchtig. Im August ist er aus dem Ausgang nicht mehr in die Strafanstalt Gmünden zurückgekehrt und seither auch nicht wieder aufgetaucht.

Im Amtsblatt wurde nicht nur ein Zahlungsbefehl, sondern auch ein Arrestbefehl über den gleichen Betrag veröffentlicht. Aufgeführt sind mehrere Konten, die dem geflohenen Häftling gehören. Dabei gehe es um eine Sicherungsmassnahme, erklärte Luigi Perone, Leiter des zuständigen Betreibungsamtes Kirchberg.

Der Kanton St. Gallen wolle den Zugriff auf die Vermögenswerte auf den Konten sicherstellen. Dies sei das übliche Verfahren, wenn ein Schuldner unbekannten Aufenthaltes sei. Wenn die Arresturkunde nicht persönlich übergeben werden könne, müsse sie im Amtsblatt veröffentlicht werden, so Perone.

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