Denkmalschützer-Rekurse gegen Basler Spital-Hochhaus abgewiesen

Der geplante Neubau des Universitätsspitals Basel (USB) rückt der Realisierung näher: Das baselstädtische Appellationsgericht hat am Montag Rekurse von Denkmalschützern gegen den Bebauungsplan abgewiesen.

140314_medienkonferenz_a2_s3_1a4de69307Das Neubauprojekt mit einem 60-Meter-Turm soll das veraltete Klinikum 2 von 1974 am Petersgraben am Rand der Innerstadt ablösen. Er soll dieses um rund 20 Meter überragen, was ihn von weit herum sichtbar macht. Auch das neue Sockelgeschoss ist gut doppelt so hoch geplant wie das bestehende.

Das Kantonsparlament hatte den Bebauungsplan für das Projekt 2015 mit 75 gegen 7 Stimmen gutgeheissen. Gesundheitspolitische Argumente gewichtete es höher als den Schutz der historischen Stadtsilhouette. Die Gegnerschaft verzichtete auf ein Referendum, beschritt aber den Rechtsweg, weil das Projekt benachbarte Denkmäler beeinträchtige.

Vor dem Gericht im Fokus standen zum Einen die mittelalterliche Predigerkirche von 1237 unterhalb des Spitals und das Barockschloss Markgräflerhof von 1704, den heute das Spital nutzt. Ebenfalls denkmalgeschützt sind zwei weitere Spitalgebäude nebenan: der Holsteinerhof von 1752 und das 1945 fertiggestellte Klinikum 1.

Zum Anderen warnten die Denkmalschutzorganisationen vor dem Spitalturm als Verunstaltung der Rheinufer-Häuserzeile vor dem Spital, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) eingetragen sei: Laut ihrem Anwalt hat diese für Basel eine Stadtbild-Bedeutung wie die Akropolis für Athen.

Das Gericht befand nun formell, Kritik wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und ausgebliebener Aussteckung des Projektes sei nach dem Parlamentsbeschluss zu spät eingebracht worden. Die kantonale Denkmalpflege habe das Projekt eng begleitet. Auch sei kein Expertengutachten erforderlich gewesen.

Die monierte Beeinträchtigung der benachbarten Schon- und Schutzzone gelte nicht, da diese Zonen nur Innenwirkung entfalten, aber keinen Umgebungsschutz erfordern. Letzterer sei notwendig bei eingetragenen Denkmälern wie der Predigerkirche und dem Markgräflerhof.

Materiell hielt der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass der Neubau für die mittelalterliche Kirche Verbesserungen wie auch Verschlechterungen bringe, demnach neutral sei. Für den Barockbau – der ohnehin vor allem gegen die dem Garten abgewandte Seite zur Hebelstrasse hin wirke – bringe das Projekt klare Verbesserungen gartenseits.

Für die denkmalgeschützten Häuser am Rheinufer sei der heutige “breite Klotz” knapp über der Dachkante hässlich; hingegen sei der geplante schlankere Turm “viel klarer”.

Zudem besteht laut Präsident ein “eminentes öffentliches Interesse” an den Spitalnutzungen dort. Mehrere Entscheide zeigten Akzeptanz für die Entwicklung des USB. Nicht zuletzt sei mit dem Denkmalschutz für das Klinikum 1 der Spitalstandort faktisch festgeschrieben worden. So sei das Projekt bei der Interessenabwägung “absolut zulässig”.

Der Denkmalschützer-Anwalt argumentierte ferner, Hochhäuser innerhalb der einstigen Stadtmauern seien nicht zulässig. Gemäss dem Masterplan für das ganze Spitalareal sei ein weiteres Hochhaus von 70 Metern Höhe bereits angedacht; das Projekt öffne quasi die Schleusen.

Eine Juristin des Baudepartementes konterte, alles sei korrekt abgelaufen. Alle ISOS-Denkmäler blieben mit dem Projekt “ungeschmälert erhalten” – und auch der Spitalgarten bleibe bestehen. Im aktuellen kantonalen Baurecht gebe es kein Hochhaus-Verbot für die Altstadt mehr.

Ohne das Turm-Projekt müsste das Spital gemäss der Juristin wohl aus Platzgründen aufgeteilt werden. Ziel sei jedoch eine Zentralisierung zwecks betrieblicher Vorteile. In die selbe Kerbe hieb der Anwalt des USB als beigeladene Partei: Der Standort sei richtig, und ohne Turm fehle Platz; die heutigen Kubaturen reichten künftig nicht mehr.

Die Investitionssumme für das Neubauprojekt der Zürcher Architekten giuliani.hönger bewegt sich zwischen 550 und 900 Millionen Franken. Der Turm kann bei laufendem Spitalbetrieb im Garten erstellt werden, was ein entscheidender Punkt für die Jury gewesen war.

Ob die Rekurrenten das Urteil weiterziehen, wollen sie erst anhand der schriftlichen Begründung entscheiden. Falls nein, können erste Arbeiten 2018 und der eigentliche Bau des Turms 2020 beginnen. Die Inbetriebnahme soll zehn Jahre nach Baubeginn erfolgen.

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