Kanton Bern muss bei Umbauten ausserhalb der Bauzone strenger sein

Der Kanton Bern verschärft auf Geheiss des Bundes seine Bewilligungspraxis bei Umbauten ausserhalb der Bauzonen. Die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion bestätigte am Dienstag entsprechende Informationen der Zeitung “Der Bund”.

architecture-1541086_640Mehr als 120’000 Bauten befinden sich im Kanton Bern ausserhalb der Bauzone. Darunter sind viele Bauernhöfe, aber auch etwa Berggasthöfe und Hornusserhütten. Will sie der Besitzer als Wohnung nutzen oder energetisch sanieren, darf die Fläche unter bestimmten Voraussetzungen erweitert werden.

Allerdings war der Kanton Bern bislang bei der Beurteilung der Baugesuche zu grosszügig. Zu diesem Schluss ist das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gekommen. Der Bund forderte deshalb Bern – und auch den Kanton Obwalden – auf, die Bewilligungspraxis den seit 2012 geltenden Bundesvorschriften anzupassen.

Neu seien Erweiterungen des bestehenden Gebäudevolumens nur noch restriktiv möglich, teilte der Kanton Bern nun mit. Denkbar seien Erweiterungen etwa in jenen seltenen Fällen, wo eine Wohnung kein Bad, keine bedürfnisgerechte Küche oder objektiv zu wenig Nebenräume aufweise. Auch ungenügende Raumhöhen können ein Grund sein.

Der Gesuchsteller muss allerdings belegen, dass die Erweiterung für ein “zeitgemässes Wohnen” nötig ist. Und er muss die Erweiterung “soweit zumutbar” kompensieren, indem er etwa störende Bauteile abreisst.

Die neuen Praxisregeln gelten ab sofort, wie der Kanton Bern schreibt. Etwa 100 Baugesuche und Voranfragen, die seit der Post vom Bund im August sistiert waren, werden nach den neuen Spielregeln beurteilt. Der Bund kontrolliert die Umsetzung: Der Kanton muss ihm jede Ausnahmebewilligung vorlegen.

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