“Seebahnhöfe”: Wohnbaugenossenschaften kritisieren Heimatschutz

Der Weg zu Neubauten im Zürcher Bullinger-Quartier wird steinig: Zwar hat der Stadtrat entschieden, die Wohnsiedlungen “Seebahn” und “Kanzleistrasse” aus dem Inventar schützenswerter Bauten zu entlassen und damit einen Neubau zu ermöglichen. Der Heimatschutz aber kritisiert den Entscheid und gelangt ans Baurekursgericht. Die betroffenen Baugenossenschaften wiederum kritisieren den Heimatschutz.

zurich-867152_640Die Stadt Zürich hat Ende August mitgeteilt, die 90-jährige Siedlung “Seebahn” aus dem Schutzinventar zu entlassen. An ihrer Stelle sollen 146 neue Wohnungen entstehen. Der Vorstand des Zürcher Heimatschutzes ist damit jedoch nicht einverstanden und wird ans Zürcher Baurekursgericht gelangen.

Barbara Truog, Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes, bestätigte einen Artikel des “Tages-Anzeigers” vom Donnerstag. Zu den Gründen des Rekurses wollte sie sich nicht äussern.

Auswirkungen hat der Rekurs auf zwei Baugenossenschaften. Der Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) gehört die Siedlung “Seebahn” (113 Wohnungen), die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich besitzt die Siedlung “Kanzleistrasse” (156 Wohnungen). Gemeinsam wollen sie das Neubauprojekt “Seebahnhöfe” (356 Wohnungen) realisieren.

Der Rekurs des Heimatschutzes richte sich zwar gegen einen Entscheid des Stadtrates, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung von ABZ und BEP vom Donnerstag. Leidtragende seien aber in erster Linie Wohnungssuchende in der Stadt Zürich. Ein Rekurs des Heimatschutzes verzögere und verteuere am Ende die Wohnungen auf jeden Fall.

ABZ und BEP hätten alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft, um verantwortungsvoll zu planen. Die Planung richte sich am Quartierleitbild aus und erfülle die vom Stadtrat formulierten Anforderungen für die Inventarentlassung vollumfänglich, heisst es weiter.

Dem Heimatschutz ist vor allem der geplante Abriss ein Dorn im Auge. Im Fall der Siedlungen an der Seebahnstrasse mache eine Sanierung jedoch keinen Sinn, schreiben die Genossenschaften. Dies würden verschiedene Studien belegen.

Bei den Genossenschaften geht man davon aus, dass der Heimatschutz auch gegen die Inventarentlassung der Siedlung “Kanzleistrasse” ans Baurekursgericht gelangen wird. Diese wurde noch nicht im “Tagblatt der Stadt Zürich” publiziert. Bei der “Seebahn” war dies am 24. August der Fall. Seither läuft die 30-tägige Rekursfrist.

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