Neues Waldgesetz gilt ab nächstem Jahr

Der Wald soll besser vor Schädlingen geschützt und für Klimaveränderungen gewappnet werden. Das ist das Ziel des revidierten Waldgesetzes, das der Bundesrat am Mittwoch per 1. Januar 2017 in Kraft setzte. Gleichzeitig genehmigte er die angepasste Waldverordnung.

forest-868715_640Das Parlament hatte das geänderte Gesetz nach langem Hin und Her im März unter Dach und Fach gebracht. Es sieht unter anderem vor, dass der Bund die Waldverjüngung mit zusätzlichen 10 Millionen Franken jährlich fördert. Dadurch soll der Wald widerstandsfähiger gemacht werden.

Denn die Gefahren durch eingeschleppte Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer nehmen laut Bundesrat zu. Das neue Gesetz erlaubt es dem Bund deshalb unter anderem, auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen.

Das revidierte Gesetz soll aber auch dafür sorgen, dass mehr einheimisches Holz genutzt wird. Neu wird der Bund daher verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern. Zudem muss er beim Bau von eigenen Gebäuden und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwenden. Diese Bestimmung ergänzte das Parlament im Gesetz.

Der Nationalrat hatte ursprünglich noch weitergehen und eine Absatzförderung für Schweizer Holz im Gesetz verankern wollen. Diese Formulierung hätte laut Bundesrätin Doris Leuthard jedoch gegen WTO-Recht verstossen. Sie versicherte in der Parlamentsdebatte indes, wenn der Bund nachhaltig produziertes Holz fördere, handle es sich dabei um Schweizer Holz.

Weiter werden mit der Gesetzesrevision die Anforderungen an die Arbeitssicherheit erhöht. Auftragnehmer, die Holzerntearbeiten im Wald ausführen, müssen künftig nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden einen vom Bund anerkannten Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von forstlichen Arbeiten besucht haben. Diese Kurse müssen mindestens zehn Tage dauern. Diese Änderung tritt erst per 1. Januar 2018 in Kraft.

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