Der Richtplan des Kantons Zürich soll mit einer Teilrevision auf den neusten Stand gebracht werden. Der Regierungsrat hat die Vorlage dem Kantonsrat überwiesen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage und Anhörung gingen 170 Stellungnahmen ein, davon 130 von Behörden sowie 40 von Privaten und Verbänden.
Der kantonale Richtplan ist das Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken. Der Kantonsrat hatte diesen im März 2014 neu festgesetzt.
Die Gesamtüberprüfung dauerte rund sieben Jahre. In diesem Zeitraum hätten sich die Verhältnisse zum Teil bereits geändert, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Um sicherzustellen, dass mit dem Richtplan zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagiert werden kann, soll dieser in Zukunft jährlich überprüft und nachgeführt werden.
Die Gründe für die Teilrevision 2015 sind laut Regierungsrat vielfältig. Einerseits habe der Bund im Rahmen der Genehmigung der Gesamtüberprüfung Aufträge erteilt. Andererseits seien Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen – beispielsweise des revidierten Gewässerschutzgesetzes – nötig.
Darüber hinaus habe sich der Entwicklungsstand von Vorhaben geändert oder es seien Gebietsplanungen abgeschlossen worden, die im Richtplan Eingang finden sollen. Die Teilrevision umfasst jedoch nur jene Teilkapitel, bei denen Änderungen vorgenommen wurden.
Eingeflossen sind auch Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und der Anhörung, die vom 20. November 2015 bis am 1. Februar dieses Jahres stattfand. Insgesamt wurden rund 730 teilweise gleichlautende Anträge eingereicht.
Neu definiert werden im Richtplan etwa Ziele für das Planen und Bauen am Zürichseeufer. So soll sich die Bebauung am Ufer sorgfältig weiterentwickeln und bei nur einer Häuserreihe ein grosszügiger Durchblick durch angemessene Volumen und Anordnung der Bauten gewährleistet werden.
Bei breiteren Uferbereichen ist dem Sichtbezug zum See ebenfalls hohes Gewicht beizumessen. Und entlang der Seestrasse soll eine parkähnliche Bepflanzung angestrebt werden.
In den Richtplan geschafft hat es auch das umstrittene Seerestaurant auf einer Plattform im Seebecken beim Bürkliplatz. Der Kantonsrat hatte 2013 mit einer Motion einen entsprechenden Richtplaneintrag verlangt. Mehrere Kritiker hatten die Streichung des Restaurants als touristische Attraktion aus dem Richtplan gefordert.
Präzisiert hat der Regierungsrat weiter die Erschliessungsanforderungen für regionale Arbeitsplatzgebiete. So sollen etwa Gebiete mit hoher Nutzungsdichte “überdurchschnittlich gut” und Gebiete mit mittlerer Nutzungsdichte “gut” mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen sowie zu Fuss und mit dem Velo erreichbar sein.
Ein grösseres Kapitel ist im Richtplan dem Zürcher Sihlquai gewidmet. Mit dem Wegzug der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) ins Toni-Areal soll das Gebiet im Kreis 5 neu gestaltet und die Berufsfachschulen im Gebiet Sihlquai konzentriert werden.
Angestrebt wird eine Berufsbildungsmeile entlang der Ausstellungsstrasse. “Damit der Standort als neues prominentes Aushängeschild gestärkt wird, soll die Berufsbildungsmeile architektonisch sowie baulich-räumlich eine eigene Identität entwickeln”, wie es im Richtplanentwurf heisst.