Neue Deponiestandorte kommen im Baselbiet vors Volk

Ob in den Baselbieter Gemeinden Blauen, Zwingen und Aesch dereinst neue Deponien entstehen könnten, entscheidet das Stimmvolk. Ein Referendum gegen den Landratsbeschluss ist mit 3483 gültigen Unterschriften zustande gekommen, wie dem Amtsblatt vom Donnerstag zu entnehmen ist.

landfill-879437_640Die Gegner stören sich insbesondere daran, dass für die Realisation eines Standorts zwei Quellen stillgelegt werden müssten. Zudem befürchten die Gemeinden Blauen und Zwingen Mehrverkehr. Für das Zustandekommen eines Referendums braucht es im Kanton Basel-Landschaft mindestens 1500 gültige Unterschriften.

Das Kantonsparlament hatte im April die Standorte “Stutz” in Blauen und “Sunnerai” in Zwingen sowie auf Antrag der FDP zusätzlich den Standort “Hollenmatt” in den Kantonalen Richtplan (KRIP) aufgenommen. Die meisten Fraktionen äusserten Bedenken. Es sei jedoch wichtig, dass schnell neue Standorte festgelegt werden.

Die Deponiestandorte wurden mit der Festlegung im KRIP nur grob umrissen. Bei der späteren Projektierung bleibe noch Spielraum, um Anliegen von Betroffenen möglichst optimal zu berücksichtigen, hiess es im Parlament seitens der Regierung.

Das Problem des fehlenden Trinkwassers durch die Aufgabe der Quellen Bernhardsmätteli und Pfandel für die Realisierung des Standorts “Stutz” ist gemäss Regierung aus technischer Sicht zudem lösbar. Bereits heute würden die Quellen ausserdem nur mit einer provisorisch erteilten Bewilligung betrieben.

Um den heutigen Engpass zu entschärfen, hatten Baselland, Basel-Stadt und Solothurn 2010 zusammen mit den Verbänden der Bauunternehmer die Suche nach neuen Deponiestandorten im Gebiet Basel-Laufen-Thierstein-Dorneck gestartet. Der Ablagerungsbedarf in dieser Region beträgt laut Regierung etwa drei bis fünf Millionen Kubikmetern über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren.

Alle Deponienstandorte würden gemäss Landratsvorlage bei einer Realisierung dereinst als Aushubdeponien gelten – als “Inertstoffdeponien mit eingeschränktem Annahmespektrum für unverschmutztes Aushubmaterial”.

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