Schwyzer Regierung zieht Entwurf für neues Baugesetz zurück

Die Schwyzer Regierung kann ihren umstrittenen Entwurf für ein neues Planungs- und Baugesetz vor der Beratung im Parlament überarbeiten. Der Kantonsrat hat am Mittwoch auf Antrag der Regierung die Debatte vertagt.

road-sign-1280251_640Der Kantonsrat folgte mit 88 zu 5 Stimmen dem Antrag von Volkswirtschaftsdirektor Kurt Zibung (CVP). Er wollte die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes von der Traktandenliste nehmen.

Die Vorlage müsse überarbeitet werden, sagte Zibung. Kurz vor der Beratung im Kantonsrat seien viele Änderungsanträge eingegangen. Diese Begehren wolle die Regierung in einer neuen Vorlage berücksichtigen.

Die Vorbehalte gegen das neue Planungs- und Baugesetz waren von allen Seiten gekommen. Die CVP hatte einen Rückweisungsantrag vorbereitet, um mit einem Marschhalt ein Scheitern der Vorlage zu verhindern. Es bestehe Präzisierungsbedarf bei diesem Geschäft.

Seitens der FDP hiess es, dass man angesichts der vielen Änderungsanträge eine Kommissionssitzung im Kantonsrat befürchte. Angesichts des knappen Zeitrahmens sei keine seriöse Behandlung der Vorlage möglich.

Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sollen Grundeigentümer verpflichtet werden, so genannte Planungsmehrwerte auszugleichen. So wird eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei neu eingezontem Land vorgeschlagen.

Bei Um- oder Aufzonungen sollen die Gemeinden fakultativ eine Mehrwertabgabe einführen können. Schliesslich sollen die Gemeinden zu einer aktiveren Boden- und Baulandpolitik angehalten werden, um genügend Bauland sicherzustellen. Dabei geht es unter anderem um Überbauungsvereinbarungen mit Grundeigentümern.

Die Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist notwendig, weil vor zwei Jahren das neue Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Das neue Schwyzer Baugesetz hätte Anfang 2017 in Kraft treten sollen.

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