Der Kanton Zürich und die Stadt Zürich planen das Milliardenprojekt des Rosengartentunnels gemeinsam. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens hat die Stadt nun aber ebenfalls eine Einwendung verfasst. Sie verlangt im Schreiben, dass die städtischen Anliegen “bestmöglich berücksichtigt” werden sollen.
Seit mehr als 40 Jahren besteht – als Provisorium – die Rosengartenstrasse, die mitten durch das Stadtzürcher Quartier Wipkingen führt. Der Verkehr soll nun unterirdisch in einen Tunnel verlagert, die trennende Strasse zu einer Quartierstrasse abklassiert und darauf eine neue Tramverbindung erstellt werden.
Der Kanton Zürich und die Stadt Zürich haben das Milliardenprojekt im Mai vorgestellt. Der Kanton und die Stadt Zürich planen es gemeinsam. Wie Stadtrat Andres Türler (FDP) auf der Projektseite im Internet zitiert wird, brauche es “für eine nachhaltige Lösung am Rosengarten die Gesamtsicht mit Strasse und Schiene, aber auch ein gemeinsames Projekt von Stadt und Kanton”.
Trotz dieser gemeinsamer Planung – die Federführung liegt beim Kanton. Und deshalb hat die Stadt nun im zu Ende gegangenen Mitwirkungsverfahren ebenfalls eine Einwendung verfasst und im Internet publiziert: “Die Stadt hält nochmals fest, was ihr im Verfahren wichtig ist”, heisst es beim zuständigen Tiefbau- und Entsorgungsdepartement am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Die Stadt pocht insbesondere auf ihr Mitspracherecht: Sie ersuche darum, dass in der Weiterbearbeitung des Projektes “ihre Anliegen bestmöglich berücksichtigt und im Rahmen der ordentlichen Projekterarbeitung gemeinsam konsensfähige Lösungen erarbeitet werden”, heisst es in der Einwendung.
Die Stadt Zürich fordert mehrmals “einen angemessenen Beizug der Bevölkerung” und verlangt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. In der nächsten Phase sei der Fokus nicht nur auf die technische Machbarkeit, sondern auch auf den Umgang mit dem öffentlichen Raum zu legen. Denn das Vorhaben könne nicht nur als Strassen- und öV-Projekt verstanden werden. “Es gilt, auch die sozialen und sozialräumlichen Aspekte zu berücksichtigen.”
Die Einwendung der Stadt Zürich sowie die weiteren eingegangenen Stellungnahmen werden vom Kanton ausgewertet. Der Bericht dazu wird zusammen mit dem Antrag an den Kantonsrat veröffentlicht.