Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) wirft Gemeinden und dem Baurekursgericht vor, immer häufiger für die Entlassung von Gebäuden aus dem Schutzinventar zu entscheiden, weil das “Gespenst der sogenannten materiellen Enteignung” herum gehe. Finanzielle Argumente verdrängten Baukultur, heisst es in einer Mitteilung.
In besseren Wohngegenden – zum Beispiel rund um den Zürichsee – mit enormen Grundstückpreisen fallen laut ZVH gerichtliche Entscheide immer häufiger zugunsten von Abbruch und Neuüberbauung aus. Über Schutz oder Abbruch von Villen werde daher “nur noch anhand pekuniärer Argumente” entschieden. Die Angst vor einer Entschädigung für materielle Enteignung lasse jedes Argument von Fachkommissionen erlöschen, schreibt der Heimatschutz.
Als Beispiel wird eine ehemalige Fabrikantenvilla mit grosser Gartenanlage in Wädenswil erwähnt. Der ZVH habe sich bei einer Beschwerde gegen die Inventarentlassung auf ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) gestützt, das die Schutzwürdigkeit von Villa und Garten eindeutig bestätigt habe.
Die Gemeinde sei dann einem Privatgutachten gefolgt und habe das Gebäude samt Park aus dem Inventar entlassen. Die Beschwerde dagegen sei unlängst abgewiesen worden, heisst es in der Mitteilung. Wegen der hohen Gerichtskosten verzichte der Heimatschutz auf den Weiterzug des Entscheids.