Beschwerde blockiert Bau von Schnellabrollwegen am Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich muss mit dem Bau von Schnellabrollwegen warten: Das Fluglärmforum Süd hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen eingereicht, weil damit die Kapazität erhöht werde.

Aerial_Photos_Dock_E_2“Wir wehren uns dagegen, dass der Flughafen quasi über die Hintertür seine Kapazität um bis zu 7800 Bewegungen pro Jahr erhöht”, wird Lothar Ziörjen, Präsident des Fluglärmforums Süd, in einer Mitteilung vom Dienstag zitiert. Die Fluglärmgegner kritisieren zudem “gravierende Mängel bei der Plangenehmigung”.

Bis zu einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes darf der Flughafen somit nicht mit dem Bau der Schnellabrollwege beginnen. Dass juristisch gegen die Genehmigung vorgegangen wird, war zu erwarten. Beim Bund gingen zahlreiche Einsprachen gegen das Projekt ein, vor allem von Bewohnern östlich und südlich des Flughafens.

Diese Befürchtungen wies das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) jedoch zurück. Mit den Schnellabrollwegen seien maximal zwei Landungen pro Stunde zusätzlich möglich. Die Gesamtkapazität werde somit kaum erhöht, hielt das UVEK fest und erteilte im März diesen Jahres die Plangenehmigung.

Für die Verantwortlichen beim Flughafen kommt die Beschwerde nicht überraschend. Sie gingen bereits bei der Plangenehmigung im März davon aus, dass die Baumaschinen dieses Jahr noch nicht auffahren.

Der Wunsch nach je zwei Schnellabrollwegen bei den Pisten 28 und 34 ist eine Folge der deutschen Sperrzeiten. Landungen am frühen Morgen sowie abends auf diese beiden Pisten sind vermehrt notwendig, um nicht über süddeutsches Gebiet anfliegen zu müssen.

Bei diesen beiden Pisten gibt es aber wenig Möglichkeiten, vor dem Ende der Fahrbahn zu den Terminals abzuzweigen. Die Flugzeuge rollen somit länger auf den Pisten und blockieren sie so für nachfolgende Maschinen. Mit Schnellabrollwegen liesse sich ein “stabilerer Betrieb” erreichen, hofft der Flughafen.

Im September 2007 hatte das UVEK den Bau dieser Schnellabrollwege bereits einmal erlaubt. Das Bundesgericht hob die Genehmigung aber wieder auf, weil der so genannte Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) noch nicht aktualisiert vorlag.

Inzwischen wurden im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich diese Anpassungen am Pistensystem aber aufgenommen, die Genehmigung konnte somit erneut erteilt werden.

X