Anpassung Lifttelefone: Kostenfolgen abklären

Der Ständerat hat heute, am 14. Juni das Postulat von SR Joachim Eder, Vorstand HEV Schweiz, “Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse: Auswirkungen auf Lifttelefonie und andere Alarmsysteme” angenommen. Der HEV Schweiz ist über diesen Entscheid hoch erfreut. Nun liegt es am Bundesrat, die Kostenfolgen der geplanten Abschaltung darzulegen.

Per Ende 2017 wird der analoge Telefonanschluss abgeschaltet. Anstelle davon wird die IP-Telefonie (Internet Protokoll) eingeführt. Alle Dienste, Internet, TV und Telefonie, laufen damit über das gleiche Netz. Dies hat nicht nur auf Telefonanschlüsse, sondern auch auf Lifttelefone und weitere Alarmsysteme Auswirkungen. Die Mehrheit der seit 1999 in Betrieb genommenen 200’000 Aufzüge verfügt über einen analogen Telefonanschluss. Diese müssen per Ende 2017 auf Kosten der Eigentümer umgerüstet werden. Darüber hinaus bedürfen Alarmsysteme, welche mit analogem Festnetzanschluss mit der Alarmzentrale in Verbindung stehen, einer Umrüstung.

Mit dem Postulat wird Klärung bezüglich der Kostenfolgen für die Eigentümer verlangt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Auswirkungen der geplanten Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse per Ende 2017 auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme zu prüfen und die Kostenfolgen für Hauseigentümer sowie weitere Betreiber aufzuzeigen. Es sollen kostenoptimierte Lösungen angestrebt werden, welche möglichst wenig Abhängigkeit von den Liftherstellern oder -betreibern schaffen. Gleichzeitig soll der Bundesrat prüfen, ob die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss inklusive der Möglichkeit der elektrischen Fernspeisung von Endgeräten nach Neuvergabe der Konzession auf Kundenwunsch und für eine begrenzte Frist von mindestens fünf Jahren (bis 2022) weiter zu gewährleisten.

Erfreulicherweise wurde das Postulat vom Ständerat an den Bundesrat zur Ausarbeitung überwiesen.

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