Zwischensieg für das Dietliker Gipser-Unternehmen Goger: Das Handelsgericht hat entschieden, dass die Gewerkschaft Unia unlauter gegen das Unternehmen vorging. Die Unia darf die Firma vorerst nicht weiter des Lohndumpings bezichtigen.
Die Unia erhob die Vorwürfe zusammen mit zwei regionalen Gipsermeisterverbänden im März 2015 an einer Medienkonferenz. Die Gipserfirma Goger-Swiss unterlaufe systematisch die Mindestbestimmungen, teilten Unia und Verbände damals mit.
Goger stufe einen Grossteil der Arbeiter zu Unrecht als “Hilfsarbeiter” ein und operiere mit gefälschten Unterlagen. Viele Arbeiter müssten zudem einen Teil des Lohnes in bar zurückzahlen, so dass ihnen am Schluss nur noch ein Stundenlohn von 11 Euro bleibe.
Diese Vorwürfe wollte Goger nicht auf sich sitzen lassen und gelangte ans Zürcher Handelsgericht, wo das Unternehmen wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb klagte.
Das Gericht gab nun Goger Recht, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das am Mittwoch die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete. Die Gewerkschaft sei unlauter gegen Goger vorgegangen und dürfe die Vorwürfe vorerst nicht weiter verbreiten. Sonst gibt es eine Busse.
Die Informationen an der Medienkonferenz seien einseitig und stark verkürzt gewesen, so das Handelsgericht. Die Quellen – betroffene Arbeiter – bezeichnete das Gericht als “teilweise unsicher”.
Kritik übt das Handelsgericht aber auch an der Teilnahme der Gipsermeisterverbände, die sich aus Konkurrenten von Goger zusammensetzen. Unter dem Deckmantel des sozialen Einsatzes könnten sie versuchen, den Mitbewerber aus dem Markt zu drängen.
Komplett unbegründet waren die Vorwürfe allerdings wohl nicht. Aus dem Handelsgerichtsurteil geht hervor, dass Goger bereits im Jahr 2014 Lohnnachzahlungen von rund 300’000 Franken leisten musste. Zudem erhielt die Firma eine Konventionalstrafe von 42’500 Franken.
Das aktuelle Verfahren, wegen dem die Medienkonferenz abgehalten wurde, läuft noch. Das Gericht betont, dass nicht gesagt sei, dass der aktuelle Fall derart schwerwiegend sei, dass ein Vorgehen wie an der Medienkonferenz gerechtfertigt sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können es noch ans Bundesgericht weiterziehen.