Handyantenne im Zürcher Seefeld: Gericht pfeift Stadt zurück

Eine geplante Mobilfunkantenne im Zürcher Seefeld wirke wie die sprichwörtliche “Faust aufs Auge”, hält das Baurekursgericht fest. Es heisst Beschwerden von Anwohnern gut und hebt die von der Stadt Zürich erteilte Baubewilligung wieder auf.

technology-857869_640Auf einem 1878 erstellten Wohnhaus an der Südstrasse in Zürich will ein Mobilfunkanbieter eine Basisstation installieren. Die Bausektion der Stadt Zürich erteilte dafür vor fast einem Jahr die Bewilligung.

Natürlich gingen in der Folge, wie meist bei Handyantennen-Projekten, Rekurse ein. Diesen massen der Mobilfunkanbieter und die Stadt wenig Chancen bei: Die geplante Basisstation sei zonenkonform und stehe im Einklang mit “sämtlichen massgebenden planungs-, bau- und umweltschutzrechtlichen Bestimmungen”, brachten sie vor Baurekursgericht vor.

Das Gericht kam aber zu einem anderen Schluss, wie einem am Montag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Die geplante Handyantenne erreiche “in keiner Weise die geforderte befriedigende Gesamtwirkung”. Die Grösse und Positionierung auf dem Dach möge zwar sendetechnisch ideal sein, “kann im Lichte der Einordnung jedoch überhaupt nicht genügen”.

Die zuständige 1. Abteilung des Baurekursgerichts hatte für die Beurteilung der geplanten Handyantenne unerwartet ein Vergleichsobjekt: Bei einem Augenschein vor Ort bemerkten die Richter eine ohne Baubewilligung erstellte “neue Alarmantenne des Typs Delta-8 (sichtbare Länge 3 Meter)”, wie es im Urteil heisst.

Diese aluminiumfarbige Anlage präge nicht nur das Dach, sondern das gesamte Gebäude “überaus markant” und falle als “sehr dominantes technisches Element auf”. Wie das Baurekursgericht festhält, sei diese bereits angebrachte Alarmantenne im Vergleich zur geplanten Handyantenne aber geradezu schlank dimensioniert.

Die Mobilfunkanlage, die aus einem 4,5 Meter hohen Mast mit einem zusätzlich aufgesetzten Blitzableiter von 1 Meter Länge besteht und in unmittelbarer Firstnähe platziert werden soll, würde das Erscheinungsbild der Gartenstadtsiedlung “erheblich beeinträchtigten”, kommt das Gericht nach dem Augenschein zum Schluss.

Es hebt die vor einem Jahr erteilte Baubewilligung deshalb aufgrund der mangelnden Einordnung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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