Baubewilligung für Mürrener Apartmenthotel “The Myrrhen” erteilt

Das geplante Apartmenthotel “The Myrrhen” in Mürren genügt nach Ansicht des Interlakner Regierungsstatthalters Martin Künzi den Anforderungen des neuen Zweitwohnungsgesetzes. Künzi hat deshalb den Initianten die Baubewilligung erteilt.

Das Projekt sieht laut einer Mitteilung Künzis vom Freitag einerseits den Bau von 76 touristisch bewirtschafteten Wohnungen in vier neuen Gebäuden vor. Zudem ist vorgesehen, im bestehenden Gebäude “Alte Post” einen Empfang, eine Lobby sowie einen Frühstücksraum einzubauen.

Dreizehn Einsprachen, die gegen das Projekt eingegangen waren, hat der Interlakner Statthalter abgelehnt. Darunter befindet sich eine Kollektiveinsprache mit rund 530 Unterschriften. Ein grosser Teil der Einsprecher befürchtet laut Künzi eine zu starke Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes.

Dem hält Künzi in seiner Mitteilung entgegen, das Projekt sei das Ergebnis eines langwierigen Planungsprozesses, der schon 2011 mit einer ersten Testplanung begonnen habe. Aufgrund von Kritik der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hätten die Initianten die Planung angepasst.

Der entsprechenden Zone mit Planungspflicht habe das Volk von Lauterbrunnen an einer Gemeindeversammlung im März 2013 zugestimmt. Danach sei ein qualifizierter Architekturwettbewerb durchgeführt worden, aus dem das nun vorliegende Projekt hervorging.

Die kantonale Denkmalpflege sowie die ENHK haben es laut Künzi als “eindeutig beste Lösung” respektive als “einzig mögliche Variante für ein derartiges Bauvolumen an diesem Ort” bezeichnet.

Um den Anforderungen des Zweitwohnungsgesetzes zu genügen, erweiterte die Bauherrschaft im Lauf des Baubewilligungsverfahrens das vorgesehene Dienstleistungsangebot laut Künzi “erheblich”. Sie erklärte sich zudem bereit, externe Infrastrukturen mit entsprechenden Grundbucheinträgen rechtlich dauerhaft sicherzustellen.

Gemeint sind etwa Dienstleistungen, welche Partner wie das Sportchalet Mürren und das Alpine Sportzentrum Mürren erbringen sollen. Künzis Entscheid kann an die kantonale Baudirektion weitergezogen werden.

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