Wohnprojekt Wasserstadt: Solothurner Regierung verteidigt Vorgehen

Das rechtlich umstrittene Projekt in Solothurn für eine Wasserstadt mit über 700 Wohnungen und einer künstlichen Aareschlaufe hat am Mittwoch im Solothurner Kantonsrat zu einer Debatte geführt. FDP und SVP kritisierten den Regierungsrat. Gemäss Gutachten ist das Projekt rechtlich nicht realisierbar.

Kantonsrat Beat Käch sagte für die FDP-Fraktion, es gebe mehrere 100 Interessierte für das Projekt Wasserstadt. Er warf dem Regierungsrat vor, dass dieser gar nicht an der Realisierung des Projekts interessiert sei. Die Wasserstadt sei für die Stadt jedoch ein einmaliges Projekt. Man erwarte weitere Rechtsgutachten.

Roberto Conti betonte für die SVP-Fraktion, das Projekt sei noch nicht vom Tisch. Der Regierungsrat wolle die Wasserstadt auf die Schlachtbank bringen. Die Promotoren hätten das Projekt noch nicht aufgegeben.

Für die SP sagte Markus Ammann, die Interpellation der FDP sei wohl das letzte Rückzugsgefecht für das gescheitertes Projekt. Die Promotoren hätten ungebührlichen Druck auf die Regierung gemacht und Sonderbehandlungen gefordert.

Edgar Kupper betonte für die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP, die Initianten des Projekts seien nun gefordert. Diese würden ein Ergänzungsgutachten erstellen lassen. Mit dem Rechtsgutachten seien viele Fragen vertieft geklärt worden, sagte Brigitte Wyss für die Grünen. Die Fakten würden jetzt auf dem Tisch liegen.

Der Regierungsrat hatte Anfang März informiert, dass das Projekt für eine Wasserstadt mit einer künstlichen Aareschlaufe wegen rechtlicher Hürden nicht in die Tat umgesetzt werden könne. So lasse sich das grosse Landstück gemäss eines Rechtsgutachtens nicht einzonen.

Das Projekt könne daher weder auf kommunaler Ebene im Ortsplanungsverfahren noch auf der Ebene der kantonalen Richtplanung weiterverfolgt werden. Landammann und Baudirektor Roland Fürst (CVP) verteidigte im Kantonsrat das Vorgehen des Kantons. Man habe die Fragen für das Rechtsgutachten offen gestellt.

Der Regierungsrat stützt sich auf ein Rechtsgutachten von alt Bundesrichter Heinz Aemisegger. Der Einbezug des Gebiets für die Wasserstadt in die Bauzone der Kantonshauptstadt liege nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse, heisst es im Gutachten.

Einzonungen könnten nur genehmigt werden, wenn andere Zonen von kantonaler Bedeutung als Ausgleich geschaffen würden. Im Kanton Solothurn gilt faktisch ein Bauzonenmoratorium, weil genügend Bauland für die nächsten Jahre vorhanden ist.

Neben der raumplanerischen Hürde stehen der Einzonung auch Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes entgegen, wie es im Gutachten heisst. So sei die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi als Ersatzmassnahme für den Bau der Autobahn A5 zwischen Biel und Solothurn festgesetzt.

Die Einzonung des Wasserstadtgeländes würde die Schutzzone beseitigen. Dies sei gemäss Bundesrecht nicht zulässig. Das Projekt mit einer zusätzliche Aareschlaufe widerspreche auch dem Gewässerschutzgesetz.

Das ehrgeizige Projekt mit einer künstlichen Lagune umfasste 130 Bauparzellen für individuelles Wohnen, 530 Wohnungen, Gewerbeflächen sowie eine rund ein Kilometer lange Promenade. Bis zu 1000 Personen sollten in diesem neuen Stadtteil wohnen.

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