Die Berner Stadtregierung bleibt hart: Sie will keinen neuen Anlauf nehmen für ein flächendeckendes, kostenloses WLAN in der Bundesstadt. Einen entsprechenden Vorstoss empfiehlt sie zur Ablehnung.
Bereits 2008 stellte die Berner Stadtregierung ein flächendeckendes WLAN in Aussicht. Dazu wurde mit einem privaten Anbieter ein Vertrag ausgearbeitet. So richtig viel Schwung kam aber nie in die Sache. 2012 machte die BDP/CVP-Fraktion mit einem Vorstoss Druck.
Im Februar 2015 schliesslich blies die Stadtregierung die WLAN-Offensive aus Kostengründen ab. Der Nutzen sei im Vergleich zu den Kosten zu gering.
Aus den Fraktionen GFL/EVP, BDP/CVP und FDP ging im November 2015 ein Vorstoss ein, der einen Neuanfang forderte. Eine nicht gewinnorientierte Trägerschaft solle die Planung, den Aufbau und den Betrieb des Netzes an die Hand nehmen und alle Akteure koordinieren. Wichtig dabei sei die finanzielle, technische und institutionelle Unterstützung durch die Stadt.
Der Gemeinderat verwies in seiner am Montag publizierten Antwort auf den Vorstoss auf verschiedene Unwägbarkeiten bei einem flächendeckenden Netz. So sei beispielsweise die Erschliessung durch Glasfaser noch nicht überall gegeben und in der Innenstadt seien die Funksignale in den Gassen und unter den Lauben teilweise problematisch, schreibt die Stadtregierung.
Erneut argumentiert der Gemeinderat auch mit dem aus seiner Sicht ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ausserdem dürfe man bei dem von den Motionären angedachten Modell den Aufwand nicht unterschätzen.
Die Stadt hat sich nach Angaben des Gemeinderates auch bei verschiedenen Akteuren aus dem Tourismus, Gewerbe- und Hochschulumfeld umgehört. Die Antworten wiesen fast alle in eine ähnliche Richtung: zu schwerfällig, zu teuer, zu aufwändig.
Auch wenn der Vorstoss ein sympathisches Thema aufgreife, gingen die Motionäre von falschen Vorstellungen aus, betont der Gemeinderat. Inhaltlich betrifft die Motion einen Bereich, der in der Zuständigkeit des Gemeinderates ist. Sollte die Motion vom Stadtparlament erheblich erklärt werden, ist sie für den Gemeinderat trotzdem nicht bindend.