Regierung erlässt die Verordnung über das Grundwasserschutzareal “Äule-Neugüeter”

Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 die Verordnung über das Grundwasserschutzareal “Äule-Neugüeter” erlassen.

Nach Art. 24 Gewässerschutzgesetz (GSchG) obliegt es der Regierung mittels Verordnung Schutzzonen und -areale zum Schutze der Wasserversorgung festzulegen. Das Schutzareal dient der Freihaltung eines Gebietes, das für eine zukünftige Grundwasserfassung mit den dazugehörigen Schutzzonen geeignet ist.

Das Gebiet “Äule-Neugüter” in der Gemeinde Balzers weist aus hydrogeologischer Sicht die landesweit besten Eigenschaften zur Trinkwassergewinnung auf. Dies aufgrund der grossen Mächtigkeit des Grundwasserträgers, der sehr guten Wasserqualität und des Fehlens von Beeinträchtigungen im Zuströmbereich. Dieses Gebiet besitzt daher eine übergeordnete Bedeutung für die zukünftige Wasserversorgung von Balzers sowie des ganzen Landes. Mit der gegenständlichen Verordnung wird nun das letzte geeignete Grundwasserschutzareal Liechtensteins analog zu den bereits bestehenden vier Grundwasserschutzarealen unter Schutz gestellt.

(SDA-ATS-OTS Ada100787528)

X